Häufige Fragen

Für alle Menschen, die sich mit der Frage beschäftigen, wie sie
zukünftig leben und wohnen möchten. Und für alle, die gemeinschaftliches Wohnen solidarisch unterstützen möchten.

Alle, die die Baugenossenschaft unterstützen wollen sind willkommen.

 Auch das ist kein Problem. Auch mit Geld können Sie die Genossenschaft unterstützen.

 Nein, auch Menschen die (noch) nicht Mitglied der Genossenschaft sind, können gerne helfen.

Jeder und jede. Für den Einstieg sind 25 Genossenschaftsanteile à 200 Euro (also 5000 Euro) erforderlich. Zusätzlich sollten alle Mitglieder Eigenleistung bei der Organisation und in der Bauphase einbringen.

Das Eintrittsgeld ist eine einmalige Verwaltungsgebühr, mit der die Kosten für den Eintritt in die Genossenschaft abgedeckt werden.

 Ein Genossenschaftsanteil kostet 200 EURO.

 Um Mitglied der Genossenschaft zu werden, müssen mindestens 25 Anteile gezeichnet werden.

Ja, das ist möglich.  Dazu stellen Sie bei Eintritt einen Antrag auf Ratenzahlung. 10 % der gezeichneten Geschäftsanteile werden sofort zur Einzahlung fällig. Den Rest können Sie in monatlichen Raten von mindestens 100 € einzahlen. Hierbei fällt ein einmaliges Bearbeitungsentgelt von 2 % auf die nicht sofort eingezahlte Summe an. (Beispiel: Sie zeichnen Anteile im Wert von 5.000 € und vereinbaren Ratenzahlung mit 10% Soforteinzahlung und 40 monatlichen Raten zu 100 €. Das Bearbeitungsentgelt betraägt dann 2 % von 4.000 € = 90 €).

Nein. Die Mitglieder unserer Genossenschaft haben auch im Falle der Insolvenz keine Nachschüsse zu leisten. Dies ist durch die Satzung ausgeschlossen.

Ja

Nein. Jedes Mitglied der Genossenschaft hat bei der Mitgliederversammlung eine Stimme, unabhängig von der Anzahl der gezeichneten Genossenschaftsanteile.

Nein, wir führen keine Wartelisten. Sobald eine Wohnung in einem unserer Wohnprojekte frei wird, schreiben wir diese zunächst intern für unsere Mitglieder aus. Sollte sie innerhalb einer bestimmten Frist nicht vermietet werden, können sich auch Nicht-Mitglieder auf die Wohnung bewerben.

Nein, das ist nicht möglich. Vor Unterzeichnung des Dauernutzungsvertrages (so heißt bei uns der Mietvertrag), müssen Sie Mitglied werden.

Hierüber informieren wir auf unserer Webseite und in unserem Newsletter. Registrieren sie sich für unseren Newsletter, falls Sie noch kein Newsletterabonnement haben.